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Betreff: Neues Hundegesetz in Schleswig-Holstein: Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt geplante Abschaffung der Rasseliste

 

 

Presse-Mitteilung

 

Neues Hundegesetz in Schleswig-Holstein:
Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt geplante Abschaffung der Rasseliste

 

Am Mittwoch, den 25. März 2015 berät der Umweltausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags über den Entwurf für ein neues Hundegesetz. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, sieht aber gleichzeitig Verbesserungsbedarf. Die wichtigste Neuerung stellt für die Tierschützer die geplante Abschaffung der Rasseliste dar.

„Wir freuen uns, dass nach Niedersachsen nun auch Schleswig-Holstein die umstrittene Rasseliste abschaffen will“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland von TASSO e.V. „Die Rasseliste hat keinen Beitrag zu einer effektiven Gefahrenabwehr geleistet. Das belegt sehr eindrucksvoll die landesweite Beißstatistik von 2010. Von 135 Beißvorfällen wurde nur einer von einem Listenhund verursacht.“

„Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand seiner Rassezugehörigkeit bestimmen lässt, erklärt Mike Ruckelshaus. Seiner Ansicht nach habe die Stigmatisierung bestimmter Hunderassen dazu geführt, dass diese Hunde vermehrt in Tierheimen abgegeben würden und nur sehr schwer an ein neues Zuhause zu vermitteln seien.

 

 

 

 

Hier sehen Sie einige YouTube-Video-Beiträge, die Vertreter jener Hunderassen in Aktion zeigen, die nach Meinung der auf dieser Website kritisierten Journalisten getötet werden sollen.  Und dies pauschal und ohne Einzelfallprüfung.

 

zum Originalartikel der Zeit hier

 

 

Dr. med. J. Kubitschek zum Thema "Kampfhunde"  
(SOKOS = so called Kampfhunde)

 

 

 

Dieser Text basiert auf einem an die Leserbriefredaktion der Wochenzeitschrift 
DIE ZEIT
(Brief I) gerichteten Brief. Dieser Leserbrief wurde nie veröffentlicht. Im Lauf der Jahre wurde dieser ursprüngliche Leserbrief mehrfach überarbeitet und an den Stand der Dinge angepasst.

 

Im Zusammenhang mit dem schrecklichen Beißunfall in Hamburg im Jahre 2000 veröffentlichte der prominente
ZEIT-Redakteur Robert Leicht in dieser Wochenzeitung einen emotionalen,  schlecht recherchierten Propaganda-Artikel
 in dem er die Weigerung der Innenminister der Bundesländer  ein Totalverbot der sog. „Kampfhunde“ zu beschließen, als "Kniefall vor dem Zeitgeist" bezeichnete.  Diese Deutung hat natürlich nichts mit der Realität zu tun, da das genaue Gegenteil der Fall ist. 

Nahezu alles was Robert Leicht in diesem Artikel schrieb, beruht auf subjektiven Meinungen, oder ist sogar frei erfunden.

Es ist beispielsweise offensichtlich, dass der "Zeitgeist"  unübersehbar, und unisono, nach einem Totalverbot aller „Kampfhunde“ - sprich nach deren Tötung - schreit.  Daher könnte sich jeder Innenminister und Parteipolitiker des Wohlwollens der Mehrzahl seiner Wähler und seiner Partei-Oberen sicher sein, würde er sich öffentlich für die Endlösung des Problems „Kampfhunde“ aussprechen.   Diese Forderung ist aber bei Betrachtung der wissenschaftlich abgesicherten Fakten so offensichtlich unsinnig, dass sie  nur von hysterischen, weltfremden Eiferern öffentlich erhoben werden kann.
 

Dass sich die Innenminister der Bundesländer nicht zu dem von Robert Leicht geforderten Totalverbot der "Kampfhunde" durchringen konnten,  spiegelt lediglich die statistisch untermauerte Erkenntnis wieder, dass eine solche gesetzgeberische Maßnahme  schon vor dem ersten von Hundehaltern angerufenen deutschen Amtsgericht keinen Bestand haben könnte.

Der Grund hierfür ist einfach:  die sog. "Kampfhunde" beißen nämlich seltener als andere Hunde, und die Wissenschaft konnte mit Hilfe nationaler und internationaler Statistiken keine Hunderasse identifizieren, die generell als gefährlich bezeichnet werden kann.

Wie sollte man auch einem um Objektivität bemühten Richter klar machen, dass man aus der Gruppe der in Beiß-Unfälle verwickelten Hunde willkürlich einige wenige Rassen herauspickt die dann auch noch selten beißen und anderen, in mehr Beiß-Unfälle verwickelte Hunde aufgrund politischer Opportunität  die tödliche Spritze ersparen will?    (siehe beispielhafte Auflistung hier)

Wie sollte man einen um die Wahrheitsfindung bemühten Richter davon überzeugen, dass man massenhaft Hunde töten will, obgleich gefährliche oder gar tödliche Hundebisse extrem selten sind und pro Jahr ebenso viele, oder sogar mehr  Kinder von stichwütigen Wespen getötet werden
(Tod aufgrund einer Insektengiftallergie)?

In den USA, wo Jahr für Jahr etwa 30.000 Menschen durch Schusswaffengebrauch ums Leben kommen,  kam es in einem ausgewerteten Zeitraum pro Jahr lediglich zu rund 18 Todesfällen durch Hundebisse  - gleichzeitig aber zu 50 Todesfällen nach Insektenstichen. 

Oder wie soll ein Richter die "Enteignung" von  tausenden von Hundehaltern begründen, wo es doch beispielsweise im Jahr 2005 in Deutschland nur zwei und 2007 sogar nur einen einzigen Todesfall durch Hundebiss gab?  Und selbst im Jahr 2000, dem schlimmsten Jahr im Zeitraum 1998 - 2007 ,  kam es in Deutschland, wo immerhin 82 Millionen Bürger mit 5 Millionen Hunden zusammenleben, nur zu sechs Todesfällen durch Hundebisse.

 

Selbst in Bayern mit seinen besonders restriktiven Hundegesetzen spielten sog. "Kampfhunde" bei Beiß-Unfällen nur eine unbedeutende Rolle: In seiner Promotionsarbeit wertete Tierarzt Roman Mikus  Sachverständigengutachten über Hunde mit Beiß-Vorfällen aus, die in Bayern erstellt worden waren. Dabei kam Mikus zu folgender Schlussfolgerung:  "Hunde, welche unter die Kategorie I und II in der Verordnung des Staatsministers des Inneren vom 10.7.1992 über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgelistet sind, spielen in den Gutachten eine untergeordnete Rolle. Angesichts dieser Ergebnisse sollten seitens der Gesetzgebung Alternativen zu den sogenannten "Rasselisten" erarbeitet werden.  Bei Betrachtung der Individualmerkmale der beißvorfallverursachenden Hunde stellte sich
heraus, dass sowohl bei den Beißvorfällen mit Artgenossen als auch mit Personen vorwiegend Mischlinge (30,5%) gefolgt vom Deutschen Schäferhund (13,8%), Rottweiler (7,4%),
Schäferhund-Mischling (6,4%) und Dobermann (4,4%) am häufigsten auffällig geworden sind."


mehr Informationen
hier

Auch die Tatsache, dass es zu den meisten schweren Bissverletzungen im jeweiligen eigenen Haushalt des Verletzten kam, weil beispielsweise Kinder und große Hunde unbeaufsichtigt in einem Zimmer allein gelassen wurden, spricht gegen die tiefe Weisheit der von Herrn Leicht geforderten,  landesweit durchgeführten Kopf-ab-Aktionen,  die sich gegen die sog "Kampfhunde" richten sollen  - Hunde  also, die nicht häufiger beißen als beispielsweise ein Deutsch Drahthaar.   Diese Beiß-Unfälle im häuslichen Umfeld des jeweiligen Opfers ließen sich in ihrer Mehrzahl bei einem vernünftigen Verhalten der Erziehungsberechtigten  sicher und ohne großen Aufwand  verhindern.

Oft haben die verletzten Personen die eigenen Hunde durch geradezu idiotische Fehlhandlungen (Kinder nehmen fressenden Hunden das Futter weg, bedrängen sie in einer Ecke des Raumes  oder wecken in ihrem Korb schlafende Tiere) geradezu zum beißen genötigt. Beißen ist bekanntermaßen für Hunde  - wenn das warnende Knurren versagt hat - die einzige Möglichkeit, sich vor den Übergriffen von Kindern oder Erwachsenen zu schützen.
Den Verletzten oder gar Toten würde es wenig helfen, wenn nach dem Beiß-Unfall in einem entfernten Landstrich beispielsweise alle jene Hunde getötet würden, die zur Gruppe der Molosser gehören - bei gleichzeitiger Schonung anderer Hunde, die Rassen angehören die häufiger als die Molosser in Beiß-Unfälle verwickelt sind.

"Kampfhunde" werden erst von abartig veranlagten und/oder dummen Menschen zu gefährlichen Hunden gemacht

 

Hätte sich Robert  Leicht der Mühe einer Recherche unterzogen, bzw. nach einer kalten Dusche seine irrationale Aversion gegen Hunde ein wenig in ruhigere Bahnen gelenkt, dann hätte er im Internet lesen können, dass es tatsächlich keine wissenschaftlich haltbare Begründung für das von ihm geforderte Total-Verbot bestimmter Hunderassen gibt.  Und er hätte auch Experten befragen können. Diese bezeichnen nämlich die von Robert Leicht aufgestellten Forderungen als "naturwissenschaftlich unsinnig" (beispielsweise die  international angesehene Hundeexpertin,  Professor Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Universität Kiel). Die Grundfakten waren natürlich bereits im Jahr 2000 bekannt. Diese wurden in den Folgejahren wieder und wieder wissenschaftlich bestätigt.

 

So kam beispielsweise das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Jahr 2005 zu dieser Erkenntnis: "Im Zuge der Überprüfung landesrechtlicher Hunde-Polizeiverordnungen hat sich nunmehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass  sich aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ, oder gar einer entsprechenden Kreuzung allein .....nach der Erkenntnis der Fachwissenschaft nicht ableiten lässt, dass von Hundeindividuen Gefahren ausgehen."

 

Am 15. September 2005 hat der Club für Molosser e.V. beim NRW-Umweltministerium unter Auswertung sämtlicher vorliegender Statistiken und Studien einen Antrag auf Änderung des Landeshundegesetzes gestellt. hier

 

Es zeigte sich nach Auswertung der Statistiken, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch in Nordrhein-Westfalen durch einen Deutschen Schäferhund verletzt wird 31 Mal höher ist als bei einem Hund des Pitbull-Typs, 57 Mal höher als bei einem Hund der Rasse Bullterrier und 90 Mal höher als bei einem Hund, der vom Club für Mollosser e.V. vertretenen acht Molosserarten.

 

Die Populationsgröße der drei am weitesten verbreiteten deutschen Schutz- und Gebrauchshunderassen wurde bisher drastisch überschätzt, während die Auffälligkeit der Rassen ebenso drastisch unterschätzt wurde.  Hunde der Rasse Deutsche Schäferhunde und ihre Kreuzungen beißen bundesweit 1.98 Mal so häufig wie es ihrem Populationsanteil entsprechen würde.  Bei der Rasse Rottweiler ist der Anteil gemessen an ihrer Populationsdichte 2,58 Mal so groß und bei den Hunden der Rasse Dobermann liegt diese Zahl noch bei 2.35. 

In diesem Zusammenhang weist der Club für Molosser e.V. ausdrücklich darauf hin, dass auch diese drei deutschen Gebrauchshunderassen von der Wissenschaft als nicht gefährlich eingestuft werden.  Das Problem würde also nicht dadurch gelöst, dass diese drei Rassen zur Gruppe der "Kampfhunde" hinzugefügt würden.

 

Bezogen auf ihre Population beißen die vom Club für Molosser e.V.  vertretenen acht Hunderassen deutlich weniger häufig als die genannten drei wichtigsten deutschen Gebrauchshunderassen.  Die Beißhäufigkeit liegt dabei nicht über jener vom Landeshundegesetz nicht erfassten Rassen wie Deutsch Drahthaar.

 

Würde man sich also auf das  irrationale argumentative Niveau von Herrn Leicht begeben, dann könnte man auch Kinderfahrräder, Reitpferde, Zigaretten rauchende Mütter  und Automobile verbieten, da diese im Vergleich zu den angeblich gefährlichen „Kampfhunden“ einen weitaus größeren Blutzoll fordern. 

 

Es sollen hier nur einige wenige weitere Fakten angeführt werden, die zeigen, warum das von Robert Leicht geforderte Totalverbot von „Kampfhunden“ im Jahr 2000 haarsträubender Unsinn war und heute noch ist: 

Todesfälle durch Hundebisse sind sehr selten.  

In Deutschland kam es in einem Zeitraum von 37 Jahren pro Jahr zu weniger als zwei Todesfällen durch Hundebiss.  Um dies richtig einzuordnen sollte man wissen, dass andererseits weltweit pro Jahr  rund 1.000 Menschen durch Krokodile getötet werden, bzw. 800 durch Kühe, Pferde und Schweine. (Handbuch Reisemedizinische Gesundheitsberatung von Norbert Krappitz).  

 

In unserem Nachbarland Holland entfallen 20 % aller Hundebisse auf Rottweiler und jeweils 15% auf Golden- und Labrador Retriever, die bekanntlich nicht gerade als „Kampfhunde“ gelten.
Auch das CHIRPP (Canadian Hospitals Injury Reporting and Prevention Program) stellte fest, dass die meisten Hundebisse von Deutschen Schäferhunden, Cocker Spaniels, Rottweilern und Golden Retrievern verursacht wurden. Ähnlich sieht es in Deutschland aus - entsprechende  Informationen  hier.

 

Robert Leicht schrieb:  "Fast kein Tag vergeht, ohne dass Menschen übel zugerichtet, gar getötet werden - zumeist von "Kampfhunden".   Diese Behauptung basiert auf "gefühlten Gefahren" und nicht auf Realitäten. Man könnte auch sagen, dass Robert Leicht diese "Fakten" schlicht erfunden hat.  Das ust Propaganda und nicht Journalismus.

Schwere Beiß-Unfälle sind  extrem selten und wurden oft durch die beteiligten Menschen selbst provoziert. Sie sind außerdem  in erster Linie auf Hunde zurück zu führen, die nicht zu den "Kampfhunden" gerechnet werden.

In den Jahren 1979 -1996 kam es in den USA im Zusammenhang mit Hundebissen zu  304 Todesfällen. Das sind pro Jahr rund 18 Todesfälle. Davon entfallen nur 3.5 Todesfälle auf Hunde, die gemeinhin als "Kampfhunde" gelten. Und dies bei einer wesentlich größeren Bevölkerungszahl als in Deutschland.

Zwei Drittel dieser Todesfälle wurden nach der Statistik der "Humane Society of the United States" den folgenden Hunderassen angelastet Pit Bull (60 ), Rottweiler ( 29 ), Deutscher Schäferhund (19 ) , Husky (14 ) und Alaskan Malamute (12). Von diesen fünf Rassen werden nur die Pit Bulls (American Staffordshire Terrier) in Deutschland zu den „Kampfhunden“ gezählt.  Die Zahl der Todesfälle pro Jahr blieb in den USA in den vergangenen zwanzig Jahren nahezu konstant. Sie bewegt sich in einer Größenordnung, die deutlich unter der Zahl der Todesfällen liegt, die auf eine Insektenstichallergie zurück zu führen sind (16 Todesfälle nach Hundebiss - 50 Todesfälle nach Insektenbiss/-stich.

Und ich verzichte an dieser Stelle gerne auf den detaillierten Vergleich mit sadistischen und/oder verwahrlosten Müttern, auf deren Konto eine weit größere Zahl von schwer verletzten oder gar toten Kindern geht.

Die meisten Hundebisse erfolgen ansonsten durch Hunde, die in der Nachbarschaft des Opfers leben. Die Tiere sind den Angriffsopfern daher oft gut  bekannt. An zweiter Stelle stehen zur eigenen Familie gehörende Hunde. Über 60% der gebissenen Personen sind Kinder und 80% der Todesfälle entfallen auf diese.  In der Rückschau lassen sich auf Seiten der Opfer oft geradezu haarstäubende Fehlhandlungen nachweisen.  Im Fall von Kindern wird man dieses Fehlverhalten natürlich den Erziehungsberechtigten anlasten müssen.

 

 

(Handbuch Reisemedizinische Gesundheitsberatung von Norbert Krappitz).  

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder in der Öffentlichkeit aus heiterem Himmel von ihnen unbekannten "Kampfhunden" angegriffen und schwer verletzt oder gar getötet werden ist deutlich kleiner, als das Risiko von einem Blitz oder einem vom Himmel fallenden Hubschrauber erschlagen oder von der eigenen Mutter ermordet zu werden.

Die größte Gefahr für schwere Bissverletzungen geht ansonsten indirekt von Personen aus, die  - ohne vorhandenen Sachverstand - versuchen, große Hunde ungeeigneter Rassen zum Schutzhund auszubilden.  Natürlich sind in diesen Fällen die Menschen und nicht die Hunde an Beiß-Unfällen schuld.

 

 

Robert Leicht macht sich offenbar „aus dem Bauch heraus“ - und im Ton scheinbar objektiver Wissenschaftlichkeit über die Aussage der Innenminister lustig, dass sich „eine generelle Gefährlichkeit einer Rasse nach vorliegenden Erkenntnissen nicht belegen lässt“ – obgleich die Richtigkeit dieser Feststellung wissenschaftlich eindeutig belegt ist und ins Auge springt.

 

Man muss kein Kynologe sein, um sich mit ein wenig Phantasie realistisch vorstellen zu können was in Deutschland - wo 5 Millionen Hunde im engen Kontakt mit 82 Millionen Menschen leben - los wäre, wenn die vierbeinigen Angehörigen von rund 10 beliebten Hunderassen tatsächlich, wie von Herrn Leicht behauptet, aufgrund einer genetischen Disposition gefährlich wären und  daher über ihre Halter, bzw. unbeteiligte Kinder und Erwachsene herfallen würden.  Da hätten wir vermutlich jährliche Verlustraten zu beklagen, die denen der Amerikaner während des Vietnamkrieges gleichen.

Ich zitiere Robert Leicht: "Ein Teil unserer Innenminister versteht offenbar von Autos mehr als von Hunden. Wenn eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz behauptet, die "generelle Gefährlichkeit einer Rasse" lasse sich "mit den bisher vorliegenden Erkenntnissen nicht belegen", dann ist deren Natur- und Hundekunde offenkundig unterentwickelt. Wenn einzelne Innenminister glauben, Kampfhunde ließen sich durch verständige Halter zur Ungefährlichkeit erziehen, dann äußert sich darin der Zeitgeist, demzufolge es zum aufgeklärten Menschen gehört, die genetischen Komponenten des Verhaltens (von Hunden) überlegen zu ignorieren. Nur so kommt man auf den Gedanken einer "Einzelfallprüfung" (wie weiland beim Radikalenerlass): Erst der Hund, der einen Menschen zerfleischt hat, wird - sozusagen durch die Tat, und nicht durch die Anlage - zum Kampfhund, weil seine Erziehung (und sein Erzieher) versagt hat." 

Was für eine bösartige und verlogene Verdrehung der Tatsachen.  

 

Selbstverständlich ist es so, dass Welpen, die zu einer Rasse gehören aus der Ganoven mit relativ viel krimineller Energie "Kampfhunde" formen können, in der Hand "verständiger Halter" im Regelfall mit geringem erzieherischen Aufwand zu völlig ungefährlichen Familienhunden heranwachsen.

Da spielt die durch Zuchtwahl möglicherweise produzierte genetische Veranlagung unübersehbar überhaupt keine Rolle mehr.  Offensichtlich "überspielt" die Exposition im Haushalt "verständiger Halter" bei 99% der  potentiellen   "Kampfhunde" die - möglicherweise - bestehende genetische Disposition.

Da dies so ist,  werden Robert Leichts gefährliche "Kampfhunde" in der englischsprachigen Hundewelt gerne als "Nanny Hunde" bezeichnet, denen kleine Kinder anvertraut werden.

 

                     

Hier sehen Sie einige YouTube-Video-Beiträge, die Vertreter jener der als "Kampfhunde" diffamierten Hunderassen im Umgang mit ihren potentiellen Opfern (Kinder und Katzen) zeigen. Hunde, die nach Meinung von Robert Leicht aufgrund ihrer jedem Umerziehungsversuch trotzenden Killernatur keineswegs von "verständigen Haltern" zur Ungefährlichkeit erzogen werden können.

 

 

 

 

 

Robert Leicht zündet in seinem Text einfach Nebelbomben, indem er so tut, als wären Rottweiler & Co. von Geburt an "Kampfhunde". Doch das natürlich völliger Unfug.  Ein Hund wird zum "Kampfhund", wenn er von perversen, bösen und/oder dummen Menschen zum "Kampfhund" ausgebildet/umerzogen wird. Ebenso wie ein Labrador erst zum "Blindenhund" wird, wenn er eine aufwändige langjährige Ausbildung erfolgreiche durchlaufen hat. Jeder größere Hund kann "gefährlich" werden, wenn er unsachgemäß gehalten und behandelt wird - ebenso wie jedes Auto gefährlich wird, wenn es von unerfahrenen Fahrern mit unangepasster Geschwindigkeit auf kurvigen Landstraßen bewegt wird.

Wenn man die Auslassungen von Robert Leicht liest, ist man zuerst einmal fassungslos. Da stellt sich ein bekannter Journalist allen Ernstes hin und behauptet quasi mit dem Brustton der Überzeugung, dass die Erde eine Scheibe ist. Und dies folgenlos.


Unübersehbar trifft nämlich das Gegenteil von dem zu, was Robert Leicht in seinem Text so locker als "Wissenschaft" verkauft.  Natürlich ist es tatsächlich so, wie es die von ihm kritisierten Innenminister öffentlich konstatiert haben: es gibt keine Hunderassen, die generell - also ohne den formenden Einfluss böser, aggressiver und dummer Menschen -   als gefährlich zu bezeichnen sind.

 

Der   Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) fasst das Problem "gefährliche Hunde" in einer Informationsschrift nüchtern, wissenschaftlich korrekt und eindeutig so zusammen: 

 

"Es gibt nicht eine einzige verlässliche Statistik, aus der sich folgerichtig ableiten ließe, dass bestimmte Rassen eher gefährlich werden als andere. Rasselisten und rassespezifische Maßnahmen sind daher unangebracht. Dies wird durch wissenschaftliche Gutachten belegt."

 

Und die bereits erwähnte, international bekannte Hundeexpertin Professor Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Universität Kiel, bringt das Problem so auf den Punkt: "Verhaltensbiologisch ist die "gefährliche Rasse" nicht zu benennen, es ist naturwissenschaftlich so unsinnig wie unbewiesen, einer Hunderasse a priori eine gesteigerte "Gefährlichkeit" zuzuschreiben. "

 

 

 

 

"Kampfhunde" haben eine normale,  bzw. sogar hohe Reizschwelle und eignen sich daher bei erfahrenen und vernunftbegabten Hundehaltern gut als Familienhunde. Nur die  Einzelfallprüfung hilft mit Hilfe ernsthaft und kompetent durchgeführter Wesenstests dabei,  potentiell gefährliche Hunde zu identifizieren.

 

Um die oft nervenstarken Kolosse zu aggressiven Kampfmaschinen zu machen, die sich ohne erkennbaren Anlass auf Menschen oder andere Hunde stürzen,  sind auf Seiten der Hunde-Halter erst einmal ganz erhebliche kriminelle Energien und Anstrengungen erforderlich.  Zu der von Robert Leicht behaupteten genetischen Disposition der "Kampfhunde" muss also eine sehr intensive Exposition durch negative Umwelteinflüsse (Prägung/Erziehung) hinzu kommen, bevor diese Tiere ihren guten Charakter verlieren.


Daher sagte einer der mit dem Problem befassten Innenminister im Fernsehen auch sehr richtig, dass bei den „Kampfhunden“ das Problem „auf der anderen Seite der Leine ist“. Das ist so und war auch im Jahr 2000 schon so:

 

 

Der Verwaltungs-Gerichtshof (VGH)  Baden-Württemberg schreibt in einem Urteil vom 26.3.2009, 2 S 1619/08:
"Darüber hinaus durfte sich der Satzungsgeber ..... davon leiten lassen, dass jedenfalls die in erster Linie als Kampfhunde bezeichneten Rassen - wie etwa Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier und American Staffordshire Terrier - nicht selten von Personen gehalten werden, die nicht die Gewähr für ein gefahrloses Verhalten der Tiere bieten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.09.2000, aaO).
Hier spielt wiederum die Rassezugehörigkeit eine indirekte Rolle, da solche Hunderassen eher von
überdurchschnittlich aggressiven Personen gehalten werden, um damit physische und psychische Defizite zu kompensieren, oder sie im kriminellen Bereich als Drohmittel einzusetzen.
Beispielsweise genannt sei in diesem Zusammenhang auch der Hundebesitzer, der Freude daran hat, einen gefährlichen Hund zu besitzen, und der sogar noch Maßnahmen trifft,
um den Hund noch gefährlicher zu machen (vgl. dazu etwa Stur, aaO und Reuhl u.a., aaO, S. 141, 142, 143, 148).
 "

 

Natürlich macht sich Robert Leicht auch über die selbstverständliche Idee lustig, eine „Einzelfallprüfung“ durchführen zu wollen und vergleicht diese mit dem "Radikalenerlass".  Doch eine Einzelfallprüfung ist im Zusammenhang mit einem Wesenstest nur folgerichtig, wenn man bedenkt, dass die überwiegende Mehrzahl aller potentiellen „Kampfhunde“ ihre Lebenszeit hinter sich bringen, ohne jemals einem Menschen auch nur ein Härchen gekrümmt zu haben.  Meist lernen sie sogar, dass Katzen und andere Hunde nicht  auf Teufel komm aus angegriffen werden müssen.

"Verhaltensforscher" Robert Leicht  lässt uns auch an seinen anderen "wissenschaftlichen" Erkenntnissen teilhaben: „bei einem Kampfhund kann man das genetisch äußerst prägnante Aggressionspotential durch keinerlei „Erziehung“ vermindern“  stellt er im Brustton der Überzeugung in den Raum und übersieht dabei geflissentlich die wissenschaftlich gut begründete Tatsache, dass erst  - wie bereits erwähnt – ganz erhebliche seelische (frühe Trennung vom Muttertier und den Geschwistern)  und körperliche Misshandlungen  (Schutzhundausbildung und körperliche „Züchtigungen“) der „Kampfhunde“ den Boden für die gegen Menschen gerichtete Aggression bereiten müssen.  
Und er ignoriert die unübersehbare Tatsache, dass die meisten "Kampfhunde" trotz der angeblichen genetisch bedingten, quasi schicksalhaften Neigung zur Aggressivität, diese ein Leben lang nicht zeigen. Offenbar ist das Leben nicht so einfach strukturiert wie Robert Leicht mit Blick auf bestimmte Hunderassen meint.

Ein Hund kann also selbstverständlich im "Rohzustand" so erzogen werden, dass er entweder in die Rubrik "harmloser Familienhund" fällt, oder zum "Kampfhund" mutiert.  Die amtlichen Statistiken zeigen eindeutig, dass nur eine verschwindend kleine Minderheit der in Frage kommenden Tiere tatsächlich zum aggressiven "Kampfhund" wird. Was Leicht sagt ist also einfach hysterischer Unsinn und basiert - wie bereits gesagt - lediglich auf "gefühlten Gefahren".

Dass große und schwere Hunde grundsätzlich nicht in die Hände unerfahrener Erst-Hundehalter gehören, bzw. zu Menschen, die für die Haltung dieser Hunde keine passenden psychischen und materiellen Voraussetzungen bieten, widerspricht dem Gesagten nicht.

 


Eine Gefahrenbegrenzung ist nur durch die Kombination verschiedener intelligenter Maßnahmen möglich. 

 

Hohe Hundesteuer-Sätze sind der falsche Weg. Sie sorgen nämlich schnell und automatisch dafür, dass sich große und gefährliche Hunde in den Händen von solventen Zuhältern und Drogendealern ansammeln, die diese Hunde als legales Drohmittel einsetzen. Diese Menschen sind auch in der Lage, teure Schuswaffen zu kaufen und zu besitzen.

 

 

Wie kann man nun kriminelle und/oder amoralische und/oder dumme Menschen daran hindern, Angehörige großer Hunderassen zu gefährlichen Waffen zu machen, bzw. als solche einzusetzen? Einzelmaßnahmen können da nicht greifen. Daher ist eine Kombination konsequent angewandter, intelligenter Eingriffe des Staates erforderlich.

Doch zuerst dies:   ins Absurde erhöhte Hundesteuern sind der falsche Weg und entfalten eine verhängnisvoll kontraproduktive Wirkung.  Mit ein wenig Realitätssinn ist sofort offensichtlich,  dass aus dem kriminellen Milieu stammende Gewalttäter kein Problem damit haben, im Jahr einige hundert Euro Hundesteuer zu bezahlen. Wer sich einen Maseratti leisten kann, wird sich auch die Hundesteuer leisten können. Notfalls auch für 3 oder gar 4 Tiere. Doch für die hundeerfahrenen Liebhaber dieser Rassen, in deren Hände die Hunde gehören,  sind derartige Steuersätze nicht mehr aufzubringen. Was geschieht also so sicher wie das Amen in der Kirche?
Die bereits vorhandenen Tiere sammeln sich in den Händen von Menschen an, die für die Haltung dieser Hunde meist denkbar ungeeignet sind. Geht etwas schief, so gibt es dann keine seriösen Tierfreunde mehr, die finanziell in der Lage sind, die hilfsbedürftigen Hunde in Not aufzunehmen
. Diese Tiere müssen dann ihr Hundeleben lang unter schrecklichen Bedingungen und auf Kosten der Steuerzahler  in Tierheimen verwahrt werden .

Je höher die Hundesteuer für "Kampfhunde" ist, um so interessanter werden diese Tiere als Statussymbol für Psychopathen,  Zuhälter und Drogendealer - wie eine goldene Armbanduhr die 25.000 Euro, oder ein Sportwagen der 250.000 Euro kostet.

Statt erhöhten Steuern für "Kampfhunde" muss die Situation durch Hundeführerscheine und qualitativ hochwertige Wesenstests mit Dopingkontrolle entspannt werden.  Wer als Politiker überhöhte Hundesteuern für "Kampfhunde" fordert, und vor Gericht verteidigt und so durchsetzt, gefährdet Menschenleben und macht sich mitschuldig, wenn es zu Beißunfällen kommt.

Der Gesetzgeber muss beim "Züchter" und Halter großer, potentiell gefährlicher Hunde ansetzen.  Ähnlich wie man hoffentlich nicht auf die Idee kommt, aus Gründen der Besitzstandswahrung KZ-Wächtern und Folterknechten die Arbeitsplätze und Verdienstmöglichkeiten zu erhalten, wird man sich nicht länger um das Gejammer skrupelloser Hundevermehrer kümmern dürfen.  Ihnen muss das Leben schwer gemacht werden.

Verletzungen durch aggressive Hunde  müssen  - unabhängig von der Rassezugehörigkeit - potentiell als schwere Straftaten (bis hin zum Tatbestand „versuchter Mord“ ) geahndet werden – wenn es nach Einzelfallprüfung gerechtfertigt ist,  auch durch Teil-Haftbarmachung des Vermehrers. 

 

Dieser muss - um nicht belangt zu werden - im Detail nachweisen, dass er sich bei der Abgabe des individuellen Hundes verantwortungsbewusst verhalten hat

Große Hunde müssen bei der Geburt mit einem Chip versorgt werden, so dass sie jederzeit und überall identifiziert und einem Züchter zugeordnet werden können. Ein verbindliches Zuchtziel muss vom Dachverband der Züchter vorgegeben und durchgesetzt werden.   Auffallend aggressive Welpen müssen früh aus der Zucht herausgenommen  und euthanasiert werden.

Züchten dürfen nur Personen, die vom VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) eine Genehmigung erhalten, Sachkunde nachgewiesen haben  und sich freiwillig strengen Kontrollen unterziehen.

Die Zucht von Hunden darf nur Personen gestattet werden – ähnlich wie der Handel mit Waffen - die Sachkunde nachgewiesen haben und weder vorbestraft, noch polizeiauffällig geworden sind – dies insbesondere in Hinblick auf ihr „Produkt".

Die Haltung großer und/oder schwerer Hunde wird an den Besitz eines Hundeführerscheins gekoppelt, der regelmäßig erneuert werden muss und der auch wieder entzogen werden kann.

Importe von großen und als gefährlich eingeordneten Hunden  -  also zu „Kampfhunde-“, Schutz- und Hirtenhunderassen gehörende Tiere  beispielsweise -   müssen ganz verboten werden, da die Schädigung der Hundepsyche in den ersten Lebenswochen erfolgt und Kontrollen der artgerechten und sachgemäßen Hundehaltung im Ausland nicht möglich sind.  
Die Abgabe großer Hunde darf Züchtern nur gestattet werden,  wenn die artgerechte Haltung der Tiere sichergestellt ist. Entsprechende Abgabeverträge müssen abgeschlossen werden. Die Züchter werden dazu verpflichtet die von Ihnen abgegebenen Tiere jederzeit zurückzunehmen, wenn sie aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten von den Käufern nicht mehr gehalten werden können. Allein diese "Drohung" wirkt sehr disziplinierend, da Hunde-Vermehrer nur am schnellen Absatz der Ware Hund interessiert sind.

Die Teilnahme an der  „Schutzhundeausbildung“ ist für bestimmte Rassen zu verbieten, da diese sich nicht dafür eignen auf den Mann scharfgemacht zu werden. Derartige Hunde müssen jederzeit vom Besitzer kontrollierbar sein.  Dieses Verbot muss automatisch auf alle jene Rassen angewandt werden,  die bereits durch die Tötung von Menschen auffällig geworden sind.  Also auch auf Schlittenhunde oder Schäferhunde

Und last but not least muss für große und/oder schwere Hunde ein Leinen- und Maulkorbzwang (Soft-Maulkörbe, die es dem Hund ermöglichen zu riechen und zu hecheln) eingeführt werden, dessen wiederholte Umgehung etwa so zu bestrafen ist wie das Tragen,  bzw. der Besitz einer Schusswaffe ohne Waffenschein.  Ausnahmen nach Einzelfallprüfung und Wesenstest sind möglich und aus Tierschutzgründen erforderlich.

Der Hundeführerschein muss bei Verstößen gegen das Hundegesetz schnell und unkompliziert wieder entzogen werden können.

Hundebesitzern, die nicht in der Lage oder gewillt sind ihre Hunde so zu halten,  dass von ihnen keine Gefahr für Menschen, bzw. andere Hunde ausgeht, wird im Wiederholungsfall der Hundeführerschein wieder entzogen. Es kann ein lebenslanges haushalts- und nicht personenbezogenes Tierhaltungsverbot ausgesprochen und durchgesetzt werden. Es muss weiter verboten werden, dass kleine Kinder ohne Aufsicht durch einen Erwachsenen mit großen Hunden allein gelassen werden. Und natürlich dürfen sie große Hunde nicht an der Leine spazieren führen.
 

Herr Leicht wäre wahrscheinlich sehr überrascht, wenn er sehen würde wie schnell sich die „nicht zu beeinflussende Erbanlage “ der „Kampfhunde“ in Richtung Aggressionsarmut verändern würde, wenn die Exzesse der vergangenen Monate  - zumindest bei Uneinsichtigkeit der Hundehalter oder im Wiederholungsfall – zu saftigen Geldstrafen, bzw. bis zu zehnjährigen Haftstrafen wegen versuchten Mordes (oder Totschlags) führen würden.   

 

 

 

Dr. med. Jochen H. Kubitschek  
Arzt und Wissenschaftsjournalist

mehr dazu

Hier sehen Sie einige YouTube-Video-Beiträge, die Vertreter jener Hunderassen in Aktion zeigen, die nach Meinung der auf dieser Website kritisierten Journalisten getötet werden sollen.  Und dies ohne Einzelfallprüfung!

Und wer es ganz genau wissen will, liest diese wissenschaftliche Übersichtsarbeit der renommierten Hundexpertin Professor Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Universität Kiel, die das Märchen von den "gefährlichen Hunderassen" als Unsinn entlarvt.  hier

Und schließlich finden Sie Statistiken zum Thema "gefährliche Hunde" hier

 

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