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STREITPUNKT
Asylrecht in Deutschland
Hier der Orginaltext zu Asylrecht des Bundesamt für
Integration
(entnommen einem Forumsbeitrag in Spiegel
online vom16. September 2015
"Nach Artikel 16a des
Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland
genießen politisch Verfolgte Asyl.
Das Asylrecht
wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen
Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung
aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951
gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es
ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.
Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem
Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung,
seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn
unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen,
gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer
Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung
der staatlichen Einheit ausgrenzen. Das Asylrecht dient
dem Schutz der Menschenwürde in einem umfassenderen
Sinne.
Nicht jede negative staatliche Maßnahme -
selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen
Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung
dar. Es muss sich vielmehr einerseits um
eine gezielte
Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in
ihrer Intensität darauf gerichtet sein, den Betreffenden
aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es
sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist,
dass sie die Menschenwürde verletzt und über das
hinausgeht, was die Bewohner des jeweiligen Staates
ansonsten allgemein hinzunehmen haben.
Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche
Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht.
Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung
dem Staat zuzurechnen ist oder der nichtstaatliche
Verfolger selbst an die Stelle des Staates getreten ist
(quasistaatliche Verfolgung).
Allgemeine
Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege,
Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit
als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich
ausgeschlossen. Hier kommt unter Umständen die Gewährung
von subsidiärem Schutz in Betracht.
Bei einer
Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine
Anerkennung als Asylberechtigter ausgeschlossen. Dies
gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat
nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels
entsprechender Angaben des Asylbewerbers nicht konkret
bekannt ist."
Ich
überlasse den Lesern die Entscheidung, ob derzeit nach
geltendem Recht gehandelt wird.
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Die Cochrane Library ist eine elektronische Bibliothek, die man über das Internet benutzen kann. Sie enthält Aussagen über die Wirksamkeit medizinischer Behandlungsverfahren.
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